Allgemeine Geschäftsbedingungen der Günstiger Umzug GmbH
1. Allgemeines
1.1 guenstigerumzug.ch ist der Internetauftritt der Günstiger Umzug GmbH. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regulieren die Geschäftsbeziehung zwischen den Nutzern der Website und dem Inhaber.
1.2 guenstigerumzug.ch behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu erweitern oder zu kürzen. Geltung haben jeweils die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie auf der Internet Seite vorzufinden sind.
1.3 Die Inanspruchnahme der Serviceleistungen von guenstigerumzug.ch ist nur in dem Fall rechtskräftig, wenn der Nutzer mindestens 18 Jahre alt ist oder das Einverständnis eines seiner Erziehungsberechtigten vorliegt.
1.4 guenstigerumzug.ch strebt eine beständige Erreichbarkeit des auf der Homepage angebotenen Services an. Für etwaige Nichterreichbarkeit aufgrund technischer und sonstiger Probleme übernimmt guenstigerumzug.ch keine Haftung.
2. Serviceleistungen der Website
2.1 Umziehenden bietet die Website guenstigerumzug.ch die Möglichkeit an, mit Hilfe eines Offertenformulars Kontakt mit der Günstiger Umzug GmbH aufzunehmen und Informationen über die Abwicklung und Kosten des Umzuges zu erhalten.
3. Kosten
3.1 Die Nutzung der Website guenstigerumzug.ch ist für alle Internet-Benutzer kostenlos.
4. Haftungsbestimmungen
4.1 Temporäre Ausfallzeiten oder Online-Unterbrechungen sind aus technischen oder betrieblichen Gründen von guenstigerumzug.ch möglich. Sofern diese nicht auf Eigenverschulden von guenstigerumzug.ch beruhen, sind sie von der Haftungspflicht ausgeschlossen.
4.2 guenstigerumzug.ch haftet nur für derartige Schäden und Ausfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens guenstigerumzug.ch entstanden sind. Die grobe Fahrlässigkeit ist durch den Ansprecher, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.
4.3 guenstigerumzug.ch übernimmt keine Verantwortung für Schäden (einschließlich Viren), die dem Kunden durch Missbrauch der Dienstleistung von Dritten zugefügt werden.
4.4 Sämtliche auf den Webseiten von guenstigerumzug.ch veröffentlichten Links zu anderen Seiten werden von der Günstiger Umzug GmbH nicht überprüft, und unterliegen den Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Seitenbetreiber. Günstiger Umzug GmbH übernimmt für den Link oder Informationen, Daten und Inhalte dieser Seiten oder Teile davon keine Verantwortung oder Gewährleistung.
5. Datenschutz
5.1 Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass alle von ihnen auf guenstigerumzug.ch gespeicherten Daten soweit diese Weitergabe für die Verrichtung eines etwaigen nachfolgenden Vertragsverhältnisses erforderlich ist, gespeichert und weiter verarbeitet werden.
5.2 Dieser Weitergabe, der Speicherung und Weiterverarbeitung zugrunde liegen das Telekommunikationsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutzverordnung für Unternehmen sowie das Teledienste-Datenschutzgesetz.
5.3 Der Nutzer ist über die Art, den Umfang, den Ort und den Zweck der Elevationen, Bearbeitung und Verwertung der für die Durchführung von Geschäften erforderlichen personenbezogenen Daten vollständig aufgeklärt worden. Der Nutzer stimmt der Verarbeitung seiner Daten zu.
6. Abschließende Bestimmungen
6.1 Die Nutzer von guenstigerumzug.ch verpflichten sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Mit jeder Nutzung des Services erklärt sich der Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung der gegenwärtigen Geschäftsbedingungen einverstanden.
6.2 Für Auseinandersetzungen aus oder im Verhältnis mit der Benutzung des beschriebenen Services von guenstigerumzug.ch oder den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Gerichte am Standort Zürich zuständig.
6.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.
UMZUG:
Schäden am Umzugsgut jeglicher Art sind sofort nach dem Umzug dem Umzugsleiter mitzuteilen und schriftlich auf der Quittung mit der Unterschrift festzuhalten. Die gleiche Frist- und Formschrift gilt ebenfalls für Schäden an Boden, Wand, Decke, Tür usw. (OR-Artikel 452 Absatz 1)
Äusserlich nicht erkennbare Schäden am Umzugsgut, sind innerhalb von 8 Tagen nach dem Umzug schriftlich der GUENSTIGER UMZUG GmbH, Adlikerstrasse 280, 8105 Regensdorf mitzuteilen (OR-Artikel 452 Absatz 2 und 3).
VERSICHERUNG:
Transportversicherung + Betriebshaftpflichtversicherung (aktueller Warenwert/Zeitwert) bis CHF 50'000.- (ohne Selbstbehalt)
Kein Transport von Tieren (wie z.B.: Fische im Aquarium)
- Kein Abseilen von Umzugsgütern durch das Fenster oder über die Terrasse/Balkon
- Keine elektronischen Arbeiten und Bohrarbeiten
- Kein Transport von giftigen und explosiven Gütern
- Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Aktien, etc.) separat verpacken und selbst transportieren
- Keine Klavier und Flügeltransporte
- Keine Transporte von Gütern über 150 kg
- Gütern die nicht von uns in Kartons verpackt wurden, sind nicht versichert
- Elektronische Geräte (Stereoanlagen, Fernseher, ect.) sind auf Schäden, die äusserlich nicht zu erkennen sind, nicht versichert. Ältere Geräte werden oft durch die Vibrationen während der Fahrt beschädigt.
Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung sowie der Durchführung des Auftrages durch die Günstiger Umzug GmbH akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die oben genannte Zusätze.
AGB FÜR DIE VERMIETUNG VON LAGERRÄUMEN
Die vorliegenden AGB regeln das Verhältnis zwischen Günstiger Umzug GmbH („Lagerhalter“) und dem Kunden, soweit nicht eine andere Regelung in schriftlicher Form besteht.
Das gesamte Lager ist durch eine Alarmanlage geschützt und wird 24 Stunden elektronisch überwacht.
Wir verpflichten uns zum Datenschutz und geben weder Auskunft über Mieter noch über die eingelagerten Güter.
Der Kunde bestätigt, dass alle eingelagerten Gegenstände aus redlichem Erwerb stammen.
Es dürfen keine explosiven oder andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Gas, Benzin etc. eingelagert werden. Sollte eine Einlagerung in dieser Form vorgenommen werden, behält sich der Lagerhalter vor, die eingelagerten Güter eigenhändig zu entfernen und umweltgerecht zu entsorgen. Die Kosten hierfür übernimmt der Kunde. Sollten ohne Wissen des Lagerhalters dennoch gefährliche Stoffe durch den Kunden gelagert werden, übernimmt der Kunde die volle Verantwortung und die Kosten für die entstandenen Schäden.
Die Kontrolle bei Eingang der einzulagernden Gegenstände beschränkt sich auf deren äussere Beschaffenheit. Für den Inhalt von Kisten, Kartons, Körben, Schränken, Schubladen und sonstigen Behältnissen haftet der Lagerhalter nicht. Einzig wenn deren Ein- und Auspacken nachgewiesenermassen durch seine eigenen Hilfspersonen besorgt wurde und ein vom Lagerhalter ausgestelltes Verzeichnis darüber vorliegt, haftet der Lagerhalter bei Verschulden im maximalen Umfang der bisher bezahlten Lagergebühr bzw. im Umfang der ausbezahlten Versicherungssumme (was immer höher ist).
Es ist untersagt, in Selfstorageboxen verweilende Tätigkeiten auszuüben, wie z.B. dort zu schlafen, Reparaturen durchzuführen, zu essen, "seine Pausenzeit zu verbringen" oder einem Hobby nachzugehen. Die Selfstorage-Boxen sdürfen ausschliesslich zur Lagern von Gütern genutzt werden.
Der Kunde schuldet die periodisch zu entrichtende Lagergebühr. Forderungen des Lagerhalters sind sofort fällig. Die Gebühr wird pro Kalendermonat berechnet. Jede begonnene Woche wird voll angerechnet.
Besondere Arbeiten, die das Lagergut verursacht oder im Auftrag des Lagernehmers vorgenommen werden, werden besonders verrechnet.
Während der Vertragsdauer richten sich Anpassungen des Nettomietzinses nach der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise.
Die Anpassung des Mietzinses wird gemäss folgender Formel berechnet:
Der Begriff „neuer Index” entspricht dem Indexstand im Zeitpunkt der Mietzinserhöhung, „alter Index” entspricht dem Indexstand im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Mietzinsanpassung.
Bei Senkung des Landesindexes ist der Mietzins entsprechend zu senken.
Erhöhungen des Mietzinses und der Nebenkosten werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Änderungen können jeweils unter Einhaltung der Kündigungsfrist vorgenommen werden. Anstatt einer Erhöhung des Mietzinses kann der Lagerhalter dem Kunden alternativ eine Umlagerung der eingelagerten Gegenstände an einen anderen Standort des Lagerhalters vorschlagen, sofern diesem dadurch kein finanzieller Nachteil entsteht. Die Kosten für die Umlagerung sind vom Lagerhalter zu tragen. Der Lagerhalter hat die Umlagerung schriftlich anzubieten. Erfolgt innert zweiwöchiger Frist keine Rückmeldung des Kunden, kann der Lagerhalter den Inhalt des Lagerraums ohne weitere Ankündigung an einen anderen Standort umlagern.
Für den Fall der Nichteinhaltung der Zahlungsfristen der dem Lagerhalter geschuldeten Beträge vereinbaren die Parteien ein Pfandrecht zugunsten des Lagerhalters an den vom Kunden eingelagerten Gegenständen, welche sich fortan im rechtmässigen Besitz des Lagerhalters befinden. Der Lagerhalter kann den Zugang zum Lagerraum des Kunden sperren, um das Pfandgut vor unrechtmässigem Zugriff zu schützen. Der Lagerhalter kann (1) die eingelagerten Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden lagern, (2) diese frei und ohne Weiteres veräussern (freihändiger Verkauf, Selbsteintritt oder auf dem Betreibungsweg) oder (3) diese bei geringem oder gar keinem Verkehrswert entsorgen. Der Erlös einer allfälligen Verwertung wird vorab zur Kostendeckung verwendet. Vom Erlös nicht gedeckte ausstehende Lagerkosten bzw. die Kosten des Verkaufes oder der Entsorgung werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ein allfälliger Überschuss wird ausbezahlt.
Hat der Kunde nach Kündigung des Vertrags durch den Lagerhalter oder den Kunden selbst den Lagerraum 10 Tage nach Vertragsende nicht geräumt, behält sich der Lagerhalter das Recht vor, den Lagerraum selbst zu räumen und die eingelagerten Gegenstände an einem anderen Ort zu lagern. Während einer allfälligen unrechtmässigen Besetzung des Lagerraums nach Ablauf der Vertragsfrist ist ferner eine Vergütung in Höhe der vereinbarten Monatsmiete geschuldet.
Der Lagerhalter hat folgende Versicherung gegen Diebstahl, Wasser- und Feuerschaden abgeschlossen:
5m³ 5.000.-
10m³ 7.000.-
15m³ 10.000.-
20m³ 15.000.-
25m³ 15.000.-
30m³ 20.000.-
35m³ 20.000.-
45m³ 20.000.-
Diese Summen bilden die maximale Entschädigung pro Box. Einrichtungen zum Neuwert.
Unabhängig von der obigen Versicherung gilt keine Haftung bei folgenden Fällen:
a) für unverpackt zur Lagerung übergebene, besonders empfindliche Gegenstände wie Porzellan, Glas, Marmor, Lampen, Bilder, Spiegel, Kunstgegenstände, elektrische und andere Apparate;
b) für Folgen falscher Deklaration;
c) für unverpackt zur Lagerung übergebene Kleider, Wäsche, Decken, kleine Teppiche, sowie überhaupt kleine Gegenstände, die unverpackt der Gefahr des Verlustes ausgesetzt sind;
d) für Verderb von Pflanzen, Nahrungs- und Genussmitteln u.a.m.;
e) für Rost-, Mäuse- und Mottenschäden (auch wenn eine Mottenschutzbehandlung stattgefunden hat), Holzwurm, Schimmel;
f) für Leimlösungen, Schürfungen, Druckstellen, Glanzabgang an der Möbelpolitur, Bruch von morschen Möbeln und Linoleumteppichen sowie für Folgen von Temperaturschwankungen oder Einfluss von Luftfeuchtigkeit;
g) für Geld, Wertpapiere, Dokumente und für Kostbarkeiten wie Kunstgegenstände, Juwelen, Gold- und Silberwaren, Antiquitäten;
h) für Verluste oder Beschädigungen von Inhalten auf Datenträgern;
REINIGUNG:
Diverse Kooperationspartner.
Grundlage der Bedingungen bilden die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Gerichtsstand und anwendbares Recht für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Hauptsitz als Gerichtsstand.
Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtstand befindet sich am Ort der gelegenen Sache.
Die vorliegenden AGB des Nutzfahrzeugverbands ASTAG gelten auch im Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Günstiger Umzug GmbH.
ASTAG Allgemeine Umzugsbedingungen
ASTAG Allgemeine Lagerbedingungen
Bei allfälligen Widersprüchen zu den AGB des Nutzfahrzeugverbands ASTAG gehen die AGB der Günstiger Umzug GmbH vor.