Allgemeine Geschäftsbedingungen der Squarefoot Selfstorage (Schweiz) GmbH

1. Allgemeines

1.1 guenstigerumzug.ch ist der Internetauftritt der Squarefoot Selfstorage (Schweiz) GmbH. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regulieren die Geschäftsbeziehung zwischen den Nutzern der Website und dem Inhaber.

1.2 guenstigerumzug.ch behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu erweitern oder zu kürzen. Geltung haben jeweils die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie auf der Internet Seite vorzufinden sind.

1.3 Die Inanspruchnahme der Serviceleistungen von guenstigerumzug.ch ist nur in dem Fall rechtskräftig, wenn der Nutzer mindestens 18 Jahre alt ist oder das Einverständnis eines seiner Erziehungsberechtigten vorliegt.

1.4 guenstigerumzug.ch strebt eine beständige Erreichbarkeit des auf der Homepage angebotenen Services an. Für etwaige Nichterreichbarkeit aufgrund technischer und sonstiger Probleme übernimmt guenstigerumzug.ch keine Haftung.

2. Serviceleistungen der Website

2.1 Umziehenden bietet die Website guenstigerumzug.ch die Möglichkeit an, mit Hilfe eines Offertenformulars Kontakt mit der Squarefoot Selfstorage (Schweiz) GmbH aufzunehmen und Informationen über die Abwicklung und Kosten des Umzuges zu erhalten.

3. Kosten

3.1 Die Nutzung der Website guenstigerumzug.ch ist für alle Internet-Benutzer kostenlos.

4. Haftungsbestimmungen

4.1 Temporäre Ausfallzeiten oder Online-Unterbrechungen sind aus technischen oder betrieblichen Gründen von guenstigerumzug.ch möglich. Sofern diese nicht auf Eigenverschulden von guenstigerumzug.ch beruhen, sind sie von der Haftungspflicht ausgeschlossen.

4.2 guenstigerumzug.ch haftet nur für derartige Schäden und Ausfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens guenstigerumzug.ch entstanden sind. Die grobe Fahrlässigkeit ist durch den Ansprecher, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.

4.3 guenstigerumzug.ch übernimmt keine Verantwortung für Schäden (einschließlich Viren), die dem Kunden durch Missbrauch der Dienstleistung von Dritten zugefügt werden.

4.4 Sämtliche auf den Webseiten von guenstigerumzug.ch veröffentlichten Links zu anderen Seiten werden von der Squarefoot Selfstorage (Schweiz) GmbH nicht überprüft, und unterliegen den Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Seitenbetreiber. Squarefoot Selfstorage (Schweiz) GmbH übernimmt für den Link oder Informationen, Daten und Inhalte dieser Seiten oder Teile davon keine Verantwortung oder Gewährleistung.

5. Datenschutz

5.1 Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass alle von ihnen auf guenstigerumzug.ch gespeicherten Daten soweit diese Weitergabe für die Verrichtung eines etwaigen nachfolgenden Vertragsverhältnisses erforderlich ist, gespeichert und weiter verarbeitet werden.

5.2 Dieser Weitergabe, der Speicherung und Weiterverarbeitung zugrunde liegen das Telekommunikationsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutzverordnung für Unternehmen sowie das Teledienste-Datenschutzgesetz.

5.3 Der Nutzer ist über die Art, den Umfang, den Ort und den Zweck der Elevationen, Bearbeitung und Verwertung der für die Durchführung von Geschäften erforderlichen personenbezogenen Daten vollständig aufgeklärt worden. Der Nutzer stimmt der Verarbeitung seiner Daten zu.

6. Abschließende Bestimmungen

6.1 Die Nutzer von guenstigerumzug.ch verpflichten sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Mit jeder Nutzung des Services erklärt sich der Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung der gegenwärtigen Geschäftsbedingungen einverstanden.

6.2 Für Auseinandersetzungen aus oder im Verhältnis mit der Benutzung des beschriebenen Services von guenstigerumzug.ch oder den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Gerichte am Standort Zürich zuständig.

6.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.

 

UMZUG:

Schäden am Umzugsgut jeglicher Art sind sofort nach dem Umzug dem Umzugsleiter mitzuteilen und schriftlich auf der Quittung mit der Unterschrift festzuhalten. Die gleiche Frist- und Formschrift gilt ebenfalls für Schäden an Boden, Wand, Decke, Tür usw. (OR-Artikel 452 Absatz 1)

Äusserlich nicht erkennbare Schäden am Umzugsgut, sind innerhalb von 8 Tagen nach dem Umzug schriftlich der GUENSTIGER UMZUG GmbH, Adlikerstrasse 280, 8105 Regensdorf mitzuteilen (OR-Artikel 452 Absatz 2 und 3).

VERSICHERUNG:
Transportversicherung + Betriebshaftpflichtversicherung (aktueller Warenwert/Zeitwert) bis CHF 50'000.-  (ohne Selbstbehalt)

 Kein Transport von Tieren (wie z.B.: Fische im Aquarium)

  • Kein Abseilen von Umzugsgütern durch das Fenster oder über die Terrasse/Balkon
  • Keine elektronischen Arbeiten und Bohrarbeiten
  • Kein Transport von giftigen und explosiven Gütern
  • Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Aktien, etc.) separat verpacken und selbst transportieren
  • Keine Klavier und Flügeltransporte
  • Keine Transporte von Gütern über 150 kg
  • Gütern die nicht von uns in Kartons verpackt wurden, sind nicht versichert
  • Elektronische Geräte (Stereoanlagen, Fernseher, ect.) sind auf Schäden, die äusserlich nicht zu erkennen sind, nicht versichert. Ältere Geräte werden oft durch die Vibrationen während der Fahrt beschädigt.

 Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung sowie der Durchführung des Auftrages durch die Günstiger Umzug GmbH akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die oben genannte Zusätze.

Bei Nicht-Antreffen des Kunden bei einem verbindlich gebuchten Auftrag: Wir machen darauf aufmerksam, dass im Falle des nicht-Antreffens innerhalb von 20min zum vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Adresse, wir die entstandenen Kosten im Pauschalbetrag von CHF 600 (für wie u.a. aber nicht ausschliesslich LKW, Personal, Treibstoff, Anreise, Abreise, Werbekosten und Geschäftsentgang) in Rechnung gestellt werden.

Stornogebühren:
Im Falle der Stornierung eines bereits gebuchten Auftrags fallen wie folgt Stornogebühren an:

  • Bis 3 Monate vor dem vereinbarten Umzugsdatum: Keine Stornogebühr.
  • Bis ein Monat vor dem vereinbarten Umzugsdatum: 15% vom geschätzten Umzugspreis Stornogebühr.
  • Bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Umzugsdatum: 30% vom geschätzten Umzugspreis Stornogebühr.
  • Bis 1 Wochen vor dem vereinbarten Umzugsdatum: 50% vom geschätzten Umzugspreis Stornogebühr.
  • Ab 3 Tagen vor dem vereinbarten Umzugsdatum: 80% vom geschätzten Umzugspreis Stornogebühr.

AGB FÜR DIE VERMIETUNG VON LAGERRÄUMEN

Die vorliegenden AGB regeln das Verhältnis zwischen Squarefoot Selfstorage (Schweiz) GmbH („Lagerhalter“) und dem Kunden, soweit nicht eine andere Regelung in schriftlicher Form besteht.

Das gesamte Lager ist durch eine Alarmanlage geschützt und wird 24 Stunden elektronisch überwacht.

Wir verpflichten uns zum Datenschutz und geben weder Auskunft über Mieter noch über die eingelagerten Güter.

Der Kunde bestätigt, dass alle eingelagerten Gegenstände aus redlichem Erwerb stammen.

Es dürfen keine explosiven oder andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Gas, Benzin etc. eingelagert werden. Sollte eine Einlagerung in dieser Form vorgenommen werden, behält sich der Lagerhalter vor, die eingelagerten Güter eigenhändig zu entfernen und umweltgerecht zu entsorgen. Die Kosten hierfür übernimmt der Kunde. Sollten ohne Wissen des Lagerhalters dennoch gefährliche Stoffe durch den Kunden gelagert werden, übernimmt der Kunde die volle Verantwortung und die Kosten für die entstandenen Schäden.

Die Kontrolle bei Eingang der einzulagernden Gegenstände beschränkt sich auf deren äussere Beschaffenheit. Für den Inhalt von Kisten, Kartons, Körben, Schränken, Schubladen und sonstigen Behältnissen haftet der Lagerhalter nicht. Einzig wenn deren Ein- und Auspacken nachgewiesenermassen durch seine eigenen Hilfspersonen besorgt wurde und ein vom Lagerhalter ausgestelltes Verzeichnis darüber vorliegt, haftet der Lagerhalter bei Verschulden im maximalen Umfang der bisher bezahlten Lagergebühr bzw. im Umfang der ausbezahlten Versicherungssumme (was immer höher ist).

Der Kunde schuldet die periodisch zu entrichtende Lagergebühr. Forderungen des Lagerhalters sind sofort fällig. Die Gebühr wird pro Kalendermonat berechnet. Jede begonnene Woche wird voll angerechnet.

Besondere Arbeiten, die das Lagergut verursacht oder im Auftrag des Lagernehmers vorgenommen werden, werden besonders verrechnet.

Während der Vertragsdauer richten sich Anpassungen des Nettomietzinses nach der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise.

Die Anpassung des Mietzinses wird gemäss folgender Formel berechnet:

Der Begriff „neuer Index” entspricht dem Indexstand im Zeitpunkt der Mietzinserhöhung, „alter Index” entspricht dem Indexstand im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Mietzinsanpassung.

Bei Senkung des Landesindexes ist der Mietzins entsprechend zu senken.

Erhöhungen des Mietzinses und der Nebenkosten (und die Einführung neuer Nebenkosten) werden der Mieterschaft mit dem amtlich genehmigten Formular mitgeteilt. Diese Änderungen sind jeweils einmal pro Jahr – unter Einhaltung einer Anzeigefrist von mindestens 30 Tagen auf ein Monatsende – möglich.

VERZUGSGEBÜHREN & MAHNSPESEN:
Bei nicht zeitgerechter Begleichung von zu zahlenden Rechnungen fallen Mahngebühren iHv. 50.00 CHF pro Mahnung an. Ab dem Tag des Verzuges gilt ein Verzugszins von 5% p.a..

Bei nicht Einhalten der Zahlungsfrist, können wir vom Retentionsrecht und freihändiger Verkauf Gebrauch machen. Die eingelagerten Güter haften dem Lagerhalter als Pfand (Art.485 Abs. 3 OR, Art.895 ZGB) für den jeweiligen Saldo aus dem gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lagernehmer. Nach ungenutztem Ablauf einer vom Lagerhalter unter Verwertungsandrohung gesetzten Zahlungsfrist an die letztgenannte Adresse des Lagernehmers darf der Lagerhalter die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens verwerten (freihändiger Verkauf oder, falls das Lagergut keinen materiellen Wert aufweist, Entsorgung). Der Erlös einer allfälligen Verwertung wird vorab zur Kostendeckung verwendet. Vom Erlös nicht gedeckte ausstehende Lagerkosten bzw. die Kosten des Verkaufes oder der Entsorgung werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ein allfälliger Überschuss wird ausbezahlt.

Der Lagerhalter hat folgende Versicherung gegen Diebstahl, Wasser- und Feuerschaden abgeschlossen:

5m³ 5.000.-

10m³ 7.000.-

15m³ 10.000.-

20m³ 15.000.-

25m³ 15.000.-

30m³ 20.000.-

35m³ 20.000.-

45m³ 20.000.-

Diese Summen bilden die maximale Entschädigung pro Box. Einrichtungen zum Neuwert.

Unabhängig von der obigen Versicherung gilt keine Haftung bei folgenden Fällen:

a) für unverpackt zur Lagerung übergebene, besonders empfindliche Gegenstände wie Porzellan, Glas, Marmor, Lampen, Bilder, Spiegel, Kunstgegenstände, elektrische und andere Apparate;

b) für Folgen falscher Deklaration;

c) für unverpackt zur Lagerung übergebene Kleider, Wäsche, Decken, kleine Teppiche, sowie überhaupt kleine Gegenstände, die unverpackt der Gefahr des Verlustes ausgesetzt sind;

d) für Verderb von Pflanzen, Nahrungs- und Genussmitteln u.a.m.;

e) für Rost-, Mäuse- und Mottenschäden (auch wenn eine Mottenschutzbehandlung stattgefunden hat), Holzwurm, Schimmel;

f) für Leimlösungen, Schürfungen, Druckstellen, Glanzabgang an der Möbelpolitur, Bruch von morschen Möbeln und Linoleumteppichen sowie für Folgen von Temperaturschwankungen oder Einfluss von Luftfeuchtigkeit;

g) für Geld, Wertpapiere, Dokumente und für Kostbarkeiten wie Kunstgegenstände, Juwelen, Gold- und Silberwaren, Antiquitäten;

h) für Verluste oder Beschädigungen von Inhalten auf Datenträgern;

Die Squarefoot Selfstorage (Schweiz) GmbH behält sich vor, bei sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Miete entsprechend anzupassen.

REINIGUNG:
Diverse Kooperationspartner.



Grundlage der Bedingungen bilden die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Gerichtsstand und anwendbares Recht für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Hauptsitz als Gerichtsstand.

Es gilt schweizerisches Recht.

 

Die vorliegenden AGB des Nutzfahrzeugverbands ASTAG gelten auch im Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Squarefoot Selfstorage (Schweiz) GmbH.

ASTAG Allgemeine Umzugsbedingungen

ASTAG Allgemeine Lagerbedingungen

Bei allfälligen Widersprüchen zu den AGB des Nutzfahrzeugverbands ASTAG gehen die AGB der Squarefoot Selfstorage (Schweiz) GmbH vor.

Salvatorische Klausel & Änderungsvorbehalt

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht und dem damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10.2. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen einer Form, welche den Nachweis durch Text ermöglicht, wie namentlich Fax und E-Mail. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Sobald der Kunde nach der Änderung Leistungen des Verkäufers in Anspruch nimmt, stimmt er den neuen AGB konkludent zu.

10.3. Anders lautende Vertragsbedingungen des Kunden, namentlich auch solche, welche der Kunde zusammen mit der Vertragsannahme für anwendbar erklärt, werden nicht Vertragsbestandteil. Sie haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie vom Verkäufer ausdrücklich und in schriftlicher Form akzeptiert worden sind.


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